“I” wie IRO (9/26)

Aus unserem ESG-ABC, unsere FAQ-Serie zum Thema Nachhaltigkeit im Mittelstand.

Welches sind Ihre IROs?

Im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive und der Berichtspflicht nach den ESRS steht „IRO“ für „Impacts, Risks, and Opportunities“, also „Auswirkungen, Risiken und Chancen“. 

Die Bestimmung von wesentlichen Informationen zu Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen eines Unternehmens ist ein zentraler Bestandteil der Wesentlichkeitsanalyse. Die Wesentlichkeitsanalyse ist eine Vorgabe der CSRD an den Mittelstand; sie ist fundamentaler Ansatz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Aus dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ergeben sich die zu berichtenden Inhalte (IROs), welche nun unter Anwendung der ESRS durch das Unternehmen zu berichten sind. Ziel ist es, den Prozess der Identifikation der wesentlichen Auswirkungen, Risiken & Chancen (IRO) darzustellen und Ansätze für das Management der wesentlichen Themen zu verstehen. Dafür sind die folgenden Punkte darzulegen:

IRO-1:

Die Angabepflicht gem. IRO-1 der ESRS erfordert eine detaillierte Darstellung der Wesentlichkeitsanalyse eines Unternehmens, einschließlich angewandter Methoden, Datenquellen und Annahmen. Unternehmen müssen die doppelte Wesentlichkeit (Auswirkungs- und finanzielle Wesentlichkeit) erklären, den internen Prozess und die Konsultation mit Stakeholdern beschreiben sowie die Priorisierung von Risiken und Chancen erläutern. Zudem sind zeitliche Stetigkeit und interne Dokumentation wichtig, um Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern zu gewährleisten.

IRO-2:

Die Angabepflicht des IRO-2 verlangt eine klare Strukturierung und Erklärung der in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommenen und ausgelassenen Aspekte gemäß ESRS. Unternehmen müssen eine Indexliste der befolgten sektorunabhängigen, sektorspezifischen und unternehmensspezifischen Angabepflichten bereitstellen und unwesentliche Aspekte, insb. zum Klimawandel gem. ESRS E1, darlegen. Hinweise zu Phase-in-Regelungen, der Regelung, wenn bestimmte Angabepflichten nicht erfüllt werden, sollen ebenfalls gegeben werden.

Mehr zur Wesentlichkeitsanalyse und den IROs gibt es später in unserem ESG-ABC beim Buchstaben “W”. Sie müssen aber nicht so lange warten: Für Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Ermittlung Ihrer IROs in Ihrem Unternehmen, steht Ihnen unser Team  jederzeit zur Verfügung.

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