Dunkle Wolken am Horizont der “grünen Legislative”?
Die nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verzögert sich in Deutschland und anderen EU-Ländern, obwohl sie ursprünglich bis zum 6. Juli 2024 abgeschlossen sein sollte.
Bis Ende August 2024 haben nur zwölf der 30 betroffenen Staaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland liegt die Verzögerung an der Komplexität der Anpassungen, insbesondere der Debatte über die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, die nur Wirtschaftsprüfern vorbehalten bleiben soll.
Deutschland plant, die Umsetzung bis Ende 2024 abzuschließen, damit das Gesetz ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, befinden sich derzeit in einer Phase der Unsicherheit, da die Rahmenbedingungen noch nicht endgültig geklärt sind.
Die CSRD verlangt umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte, die eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berücksichtigung vieler Datenpunkte umfassen. Dies stellt Unternehmen vor große Herausforderungen bei der Datenerhebung, insbesondere in komplexen Lieferketten. Es wird empfohlen, frühzeitig mit der Berichterstellung zu beginnen, digitale Tools zu nutzen und externe Beratung hinzuzuziehen, um die hohen Anforderungen zu bewältigen.
Die CSRD bietet aber auch Chancen:
Unternehmen können durch frühzeitige Anpassung an die Richtlinie Vorteile bei Geschäftsbeziehungen und Ausschreibungen erzielen sowie ihr Risiko- und Chancenmanagement verbessern. Eine konsequente Umsetzung fördert nachhaltige Innovationen und stärkt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit.