“D” wie Datenpunkte (4/26)

Aus unserem ESG-ABC, unsere FAQ-Serie zum Thema Nachhaltigkeit im Mittelstand.

Heute wollen wir uns mit Daten auseinandersetzen. Sie bilden das Kernelement einer jeden brauchbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung und gelten nicht umsonst als das Gold des 21. Jahrhunderts… oder?

Wie aus Daten Informationen werden

Das Herzstück der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist eine umfassende und detaillierte Reihe von sog. “Datenpunkten”. Die ESRS-Datenpunkte dienen als Bausteine für die Bereitstellung eines strukturierten und einheitlichen Formats für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen.

Bürokratiemonster oder Steuerungsinstrument?

Die ESRS beinhalten über 1.100 Datenpunkte, wobei zwischen freiwilligen und verpflichtenden Angaben zu unterscheiden ist. Ca. 80 % der Angaben stehen jedoch unter einem Wesent-lichkeitsvorbehalt, d. h. eine Anwendung ist nur geboten, wenn der Aspekt als wesentlich i.S.v. Chancen & Risiken für das Unternehmen und/oder Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Umwelt eingestuft wurde. Demnach verbleiben faktisch “nur” noch 176 Da-tenpunkte, die stets zu bearbeiten sind. Es wird zudem unterschieden zwischen narrativen (häufigste), quantitativen und monetären Angaben.

Der Herausgeber der ESRS, die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), hat eine “Draft-List of ESRS Data Points Implementation Guidance” entworfen, um einen Überblick über die einzelnen Daten und die damit verbundenen Anforderungen an die Berichterstattung zu geben. Dieser Leitfaden ist nicht verbindlich. Er stellt vielmehr einen “serviceorientierten Anhang” zur ESRS dar. Wenn Sie bereits über Ihre ESG-Daten berichten, kann diese Liste als Grundlage für die Durchführung einer GAP-Analyse der vorhandenen Nachhaltigkeitsinformationen in Ihrem Unternehmen dienen.

Tipps aus der Praxis zum Handling der “Draft-List of ESRS Data Points” für den Mittelstand aus dem Mittelstand:

Als mittelständischer Unternehmer sind gedanklich insb. die folgenden Fragen zu stellen und intern abzuklären:

  • Wesentlichkeit: Ist dieser Datenpunkt wesentlich basierend auf den identifizierten wesentlichen Themen (sog. doppelte Wesentlichkeitsanalyse / Double Materiality).
  • Verantwortlichkeit: Welche Abteilung bzw. welche Person ist für die Erhebung dieses Datenpunktes verantwortlich.
  • Datenverfügbarkeit: Sind die Informationen für den Datenpunkt bereits vorhanden oder muss noch ein Prozess zur Erhebung aufgesetzt werden.
  • Datenquelle / System: In welchem System liegen die Informationen zu diesem Datenpunkt.
  • Filtern: Die Liste kann zuletzt nach den tatsächlich berichtspflichtigen Datenpunkten gefiltert werden.

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