“C” wie CSRD (3/26)

Aus unserem ESG-ABC, unsere FAQ-Serie zum Thema Nachhaltigkeit im Mittelstand.

Die im November 2022 verabschiedetet Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). In Deutschland wurde sie durch das CSR RUG umgesetzt. Sie legt fest, welche Unternehmen ab 2024 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Auch der Mittelstand gerät hier zwischen die Zahnräder der grünen Regulatorik.

Referentenentwurf des BMJ

Die neugefasste Richtlinie (EU) 2022/2464 ist seit Anfang 2023 in Kraft und muss binnen 18 Monaten, bis Mitte 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland sind hierzu nicht zuletzt Änderungen des HGB notwendig, um die Vorgaben der CSRD zu integrieren. Unter anderem hierin lauert eine Einbruchstelle für mittelständische Bürokratieauflagen. Das Bundesjustizministerium hat nun Ende März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht vorgelegt. Von der neuen CSRD in der EU betroffen, sind schätzungsweise 50.000 Unternehmen, alleine 15.000 nur in Deutschland. Mit der Neufassung sollen Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen eines Unternehmens erhalten. Die CSRD fördert das ebenfalls Konzept des Corporate_Citizenship, bei dem Unternehmen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft übernehmen und nachhaltiges Wirtschaften fördern sollen.

Geltungsbereich

Die Berichtspflicht gilt nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle großen Unternehmen, wenn sie kumulativ zwei der drei der folgenden Kriterien auf Mutterkonzernebene zum Bilanzstichtag erfüllen:

  • mehr als (Durchschnitt) 250 Mitarbeitende
  • und/oder Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. €
  • und/oder Bilanzsumme von mehr als 25 Mio €

Zielvorgabe ESG

Das Ziel der CSRD ist ein wachsendes betriebswirtschaftliches Bewusstsein für Umwelt-, Soziale- und Governance-Faktoren (= ESG-Faktoren) hervorzuheben und den damit verbundenen Wirtschaftsfluss hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen in der gesamten Europäischen Union zu steigern.

Übrigens

Nicht nur im kommenden Juni 2024 im Rahmen der Europawahlen sind zahlreiche Augen auf das Thema #Nachhaltigkeit gerichtet:

Hintergrund der Neufassung/Verschärfung der CSRD ist ein bislang die Verantwortlichen nicht zufriedenstellender Fortschritt hinsichtlich des European Green Deal. Dieses ambitionierte Projekt unter der Kommissionsleitung von Von der Leyen strebt eine Klimaneutralität der 27 EU Mitgliedsstaaten bis 2050 an, ebenso wie eine Senkung der Treibhausgas-Emissionen bis #2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990.

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